PPWR: aktualisierte Orientierungshilfe und Onlineschulungen
Auf Verpackungshersteller sowie Nutzer von Verpackungen kommen neue Pflichten hinzu. Sind Gefahrgutverpackungen ausgenommen? Nicht unbedingt.
©Foto: Jens Büttner | picture allianceDer Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seine Handreichung zur Erstellung der EU‑Konformitätserklärung nach der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) überarbeitet. Die aktualisierte Fassung vom 11. März 2026 soll Unternehmen der chemischen Industrie dabei unterstützen, die ab 12. August 2026 verbindlichen Nachweispflichten für Verpackungen strukturiert umzusetzen.
Mit der PPWR werden Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer verpflichtet, für jede Verpackungsart eine Konformitätsbewertung durchzuführen und eine EU‑Konformitätserklärung bereitzuhalten. Diese muss unter anderem die Recyclingfähigkeit, Schadstoffgrenzwerte, Kennzeichnungsvorgaben sowie die Minimierung von Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus dokumentieren. Die chemische Industrie sieht sich aufgrund spezifischer Materialien und potenziell gefährlicher Stoffe besonders gefordert, diese Anforderungen transparent und nachvollziehbar zu erfüllen.
Die VCI‑Arbeitshilfe bietet ein Muster gemäß Anhang VIII PPWR, das Unternehmen beim Aufbau des erforderlichen Dokumentationsprozesses unterstützen soll. Sie empfiehlt zudem eine frühzeitige Abstimmung mit Lieferanten, damit alle notwendigen Angaben für die Konformitätsbewertung vollständig vorliegen.
Der VCI weist darauf hin, dass die Konformitätserklärung stets den aktuellen Rechtsstand abbilden muss. Da weitere delegierte und Durchführungsrechtsakte zu erwarten sind, sei eine regelmäßige Aktualisierung der Dokumentation erforderlich.
Autor: scul04
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