Polen: Kein Eintrag des Eigentümers im Beförderungspapier
Laut Straßentransportbehörde ITD muss der Eigentümer eines Gefahrguts doch nicht im Beförderungspapier genannt werden. für mehr bitte anmelden
Laut Straßentransportbehörde ITD muss der Eigentümer eines Gefahrguts doch nicht im Beförderungspapier genannt werden. für mehr bitte anmelden
Eine Änderung im polnischen Energierechtgesetz fordert von Beförderern, bei Gefahrgut den Namen und die Adresse des Besitzers im Beförderungspapier anzugeben. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) aus der Vorproduktion für mehr bitte anmelden
Die Dokumente sind in der seit 1. Januar 2015 gültigen Fassung nun auch in polnischer und italienischer Sprache verfügbar. für mehr bitte anmelden
Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert den Bahntransport von Kohle und Ruß UN 1361 sowie selbsterhitzungsfähigen organischen festen Stoffen UN 3088 für mehr bitte anmelden