Übergangsfrist für Schaumlöschanlagen läuft ab
Perfluorcarbonsäuren finden Verwendung in Feuerlöschschäumen. Die Ausnahmeregelung für deren Verwendung in Feuerlöschanlagen ist am 4. Juli 2025 abgelaufen, ab dem 5. Juli dürfen diese dann nicht mehr betrieben werden. für mehr bitte anmelden