Lithiumbatterien

25.02.2016 Meldung

Lithiumbatterien im Luftverkehr: LBA veröffentlicht Checklisten

Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf
Flugzeug Luftfahrt

Für die Genehmigung nach ICAO-T.I. Part 3 Chapter 3 müssen Lithiumbatterien den UN-38.3-Test bestanden haben.

©Foto: industrieblick - stock.adobe.com

Zur Erteilung einer Transportgenehmigung für den Luftverkehr nach ICAO-T.I. Part 3 Chapter 3 müssen Lithiumbatterien den UN-38.3-Test bestanden haben. Maßgeblich sind hierbei die Sonderbestimmungen A88 und A99.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun zwei Checklisten zum Download bereitgestellt, anhand derer die erforderlichen Angaben zur Erteilung der Genehmigung ermittelt werden können:

  • Sonderbestimmung A88 – Prototypen (Link nicht mehr aktiv)
  • Sonderbestimmung A99 – Lithiumbatterien (Link nicht mehr aktiv)

(gg/gh)

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