Lithiumbatterien im Luftverkehr: LBA veröffentlicht Checklisten
Für die Genehmigung nach ICAO-T.I. Part 3 Chapter 3 müssen Lithiumbatterien den UN-38.3-Test bestanden haben.
©Foto: industrieblick - stock.adobe.comZur Erteilung einer Transportgenehmigung für den Luftverkehr nach ICAO-T.I. Part 3 Chapter 3 müssen Lithiumbatterien den UN-38.3-Test bestanden haben. Maßgeblich sind hierbei die Sonderbestimmungen A88 und A99.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat nun zwei Checklisten zum Download bereitgestellt, anhand derer die erforderlichen Angaben zur Erteilung der Genehmigung ermittelt werden können:
- Sonderbestimmung A88 – Prototypen (Link nicht mehr aktiv)
- Sonderbestimmung A99 – Lithiumbatterien (Link nicht mehr aktiv)
(gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit