IATA veröffentlicht Leitfaden für Lithiumbatterien
Das 2017 Lithium Battery Guidance Document soll Hilfe beim Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht geben für mehr bitte anmelden
Das 2017 Lithium Battery Guidance Document soll Hilfe beim Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht geben für mehr bitte anmelden
Laut NfL 2-273-16 sind Unfälle und Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter innerhalb von 72 Stunden dem Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen für mehr bitte anmelden
Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf für mehr bitte anmelden
Änderungen hat das Luftfahrt-Bundesamt bei der Mindestdauer der Schulungen sowie bei der Qualifikation der Trainer formuliert für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent für mehr bitte anmelden
Alle am Transport von Fracht und Post im Luftverkehr beteiligten Personen müssen geschult werden. Allerdings je nach Tätigkeit in unterschiedlichem Umfang. für mehr bitte anmelden
Um Gefahrgutschulungen für die Personalkategorien 3 und 6 im Luftverkehr durchführen zu können, muss ein Trainer die Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt bestanden haben für mehr bitte anmelden
Ab 2019 soll eine befähigungsorientierte Schulung im Luftverkehr die bisherigen Personalkategorien ersetzen für mehr bitte anmelden
Fünf Airlines haben die Beförderung von Lithiumbatterie-getriebenen Hoverboards untersagt. für mehr bitte anmelden
Die Informationen über die Mitnahme von Gefahrgut durch Passagiere und Besatzung, gemischte Sendungen mit Lithium-Batterien und sogenannte Segways sind auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamts verfügbar für mehr bitte anmelden