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Schwerpunkt des Monats September 2021

Ladungssicherung

FIBC Big Bag Ladungssicherung falsch 1200

© Foto: F&T LaSiSe gGmbH

Für die Sicherung von Ladung auf Fahrzeugen gibt es auf nationaler wie internationaler Ebene einschlägige Normen. Die Bekanntesten sind sicherlich die EN 12195, die quasi eine Art Rahmen vorgibt, die EN 12642 über die Anforderungen an Aufbauten von Nutzfahrzeugen und die recht detaillierte VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.

Weniger bekannt dürfte vielen hingegen die VDI-Richtlinie 3968 über die Sicherung von Ladeeinheiten sein – obwohl sich diese Richtlinie an alle wendet, die für die Planung des Zusammenstellens von Ladeeinheiten und die Festlegung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen verantwortlich sind. Denn schließlich bestehen Ladeeinheiten oftmals aus vielen einzelnen Packstücken, und wenn diese untereinander beziehungsweise mit dem Ladungsträger nicht stabil verbunden sind, kann die Einheit als Ganzes eigentlich gar nicht vorschriftsgemäß auf dem Fahrzeug gesichert werden (siehe Artikel „Nur zu dritt wirksam“).

Das wohl am häufigsten bei der Ladungssicherung benutzte Hilfsmittel ist der Zurrgurt. Trotzdem wird er oft recht stiefmütterlich behandelt. Risse, aufgeplatzte Nähte, Verformungen durch Hitze und Chemikalien, verbogene Haken und andere Schäden sind in der Praxis leider Alltag. Und so mancher Gurt, dem die Sicherung eines Versandstücks anvertraut wurde, ist eigentlich längst ablegereif (siehe „Klar definierte Vorgaben“).

Mit verantwortlich für die Ladungssicherung ist immer der Fahrer, auch wenn er etwa bei verplombten Kofferaufbauten oder bei Tank- und Silotransporten gar nicht an der Beladung beteiligt war („Den Letzten beißen die Hunde“). Ob eine bestimmte Methode der Sicherung für die gedachte Anwendung geeignet ist, kann bei einem der großen Ladungssicherungszentren geprüft werden („Grundlagenarbeit“).

Rudolf Gebhardt, Redakteur GEFAHR/GUT