Lithiumbatterien

03.01.2017 Meldung

IATA veröffentlicht Leitfaden für Lithiumbatterien

Das 2017 Lithium Battery Guidance Document soll Hilfe beim Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht geben
Flugzeug Warnbaken 1200

Der neue Leitfaden beruht auf der 2017-2018 Edition der Technical Instructions der ICAO.

©Foto: Picture Alliance/Hauke-Christian Dittrich

Basierend auf der Ausgabe 2017-2018 der ICAO-T.I. hat die Luftverkehrsvereinigung IATA das 2017 Lithium Battery Guidance Document entwickelt. Der Leitfaden soll Unterstützung beim Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht leisten. Auf 20 Seiten informiert er über Definitionen, Klassifizierung, Verbote und Beschränkungen, beantwortet häufig gestellte Fragen, gibt weiterführende Informationen und listet Abkürzungen und Symbole auf.

Fehler bei der Zahl der Versandstücke

Wie der Lithium-Batterie-Service in seinem Newsletter 31/2016 schreibt, enthält das Dokument jedoch einen Fehler im Hinblick auf die Vorgabe von höchstens zwei Versandstücken pro Sendung ohne Lithium-Batterie-Abfertigungskennzeichen in Teil 2 der Verpackungsanweisungen 967 und 970. Laut Mitteilung des Portals habe das Luftfahrt-Bundesamt LBA bestätigt, dass auf dem Haupt-Luftfrachtbrief (MAWB, Master Air Waybill) wirklich nur zwei Versandstücke eingetragen sein dürfen, also keine weiteren mit Nicht-Gefahrgut. Dies sei auch die Position der Luftfahrtorganisation ICAO. Im Leitfaden werde dies anders dargestellt (siehe z. B. Seite 12 Absatz G und Seite 17 Absatz DD). (gg/gh)

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