GGVSEB, § 35 c: Wortlaut der Ausnahme 40 (S)
In den Ausnahmen zu den Verlagerungs- und Fahrwegsbestimmungen in § 35c wurde ein Bezug auf die GGAV korrigiert. Da dieser in der GGAV seit Jahren nicht mehr aufgeführt wurde, kam die Frage nach dem ursprünglichen Wortlaut der Ausnahme 40 auf. Hier die Antwort. für mehr bitte anmelden