TRGS 751 neu gefasst
Die TRGS 751 zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen wurde veröffentlicht. Sie ist inhaltsgleich mit der TRBS 3151. für mehr bitte anmelden
Die TRGS 751 zur Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen wurde veröffentlicht. Sie ist inhaltsgleich mit der TRBS 3151. für mehr bitte anmelden
Wie sind die Begriffe Lagerung, Zwischenlagerung und Bereitstellung für die Tagesproduktion korrekt zu unterscheiden? Fündig wird man in der Gefahrstoffverordnung sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe. für mehr bitte anmelden
Die Ergänzungen in Abschnitt I der LV 45 sollen Fragestellungen klären, die den einheitlichen Vollzug bei Tätigkeiten mit Asbest betreffen für mehr bitte anmelden
Der aktuelle Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung Hessen beschäftigt sich unter anderem mit der Einstufung und Kennzeichnung nikotinhaltiger E-Liquids gemäß der 10. CLP-ATP. für mehr bitte anmelden
Gefahrstoffe dürfen zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Um diese auszuschließen, sind Ermittlerfähigkeiten vonnöten. für mehr bitte anmelden
Die Umsetzung des TRGS-Regelwerks im Lager vor der Aussendung als Gefahrgut ist unersetzbar, um Gefährdungen auszuschließen. | Implementation of the technical rules for hazardous substances (TRGS) regime in the warehouse prior to dispatch as hazardous goods.
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In der Gefahrstoffverordnung und in der Betriebssicherheitsverordnung gibt es viele Neuerungen inhaltlicher wie redaktioneller Art. für mehr bitte anmelden
Die Liste des Ausschusses für Gefahrstoffe führt alle Werte zusammen, die von der Gefahrstoffverordnung adressiert werden. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung sowie einige Arbeitsschutzverordnungen werden damit an EU-Recht angeglichen. für mehr bitte anmelden
Das neue Modul des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe berücksichtigt die Entwicklungen der CLP-, der Gefahrstoff- sowie der Betriebssicherheitsverordnung für mehr bitte anmelden