Luftverkehr

09.12.2015 Meldung

Gefahrgut im Luftverkehr: LBA aktualisiert Informationsschreiben

Die Informationen über die Mitnahme von Gefahrgut durch Passagiere und Besatzung, gemischte Sendungen mit Lithium-Batterien und sogenannte Segways sind auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamts verfügbar
Flugzeuge Frankfurt 1200

Auch die Bestimmungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern für Passagiere oder Besatzungsmitglieder wurden auf den neuesten Stand gebracht.

©Foto: Wolfgang Minich/Picture Alliance

Das Luftfahrt-Bundesamt LBA hat mehrere Informationen über Mitnahme und Deklaration gefährlicher Güter aktualisiert und zum Download bereitgestellt. Betroffen sind folgende Themen:

  • Selbststabilisierende elektronische Einräder, selbststabilisierende elektronische Boards mit oder ohne Lenker auch Self Balancing Scooter Roller Board oder Segway genannt (Link nicht mehr aktiv)
  • Bestimmungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern für Passagiere oder Besatzungsmitglieder (Teil 8 Kapitel 1 ICAO-T.I.) (Link nicht mehr aktiv)
  • Angabe der Stückzahl für gemischte Gefahrgutsendungen mit Lithium-Batterien nach Teil II im Luftfrachtbrief (Link nicht mehr aktiv)

(gg/gh)

Drucken Empfehlen
Kommentare -
Diskutieren Sie mit
Kommentar schreiben
PROMOTION-BOX

Mehr Sicherheit für Lithium-Ionen-Akkus

Das Akku-Safe Regal bietet eine sichere Lösung für Lithium-Ionen-Akkus. Die Brandbegrenzungshaube hilft, Brände zu begrenzen und die Umgebung zu schützen.

Jetzt informieren!