Defekte Lithiumbatterien: BAM will einfachere Genehmigungen
Im neuen Brandprüfstand der BAM sollen neben der Temperatur und der Wärmestrahlung auch die bei einem Brand entstehenden Gase gemessen werden.
©Foto: Pompardua/AdobeStockAuf Einladung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM diskutierten Autohersteller, Entwickler von Transportbehältern und Transporteure am 15. Mai über den Transport defekter Lithiumbatterien. Denn wie die Anforderungen der Vorschriften sicher und effektiv umgesetzt werden können, beschäftigt auch die Bundesanstalt. Bisher muss bei der BAM für jeden einzelnen Transport eine individuelle Festlegung beantragt werden. Künftige Vorschriften sollen die Genehmigungen vereinfachen und beschleunigen und die notwendige Sicherheit gewährleisten, indem die Gefährlichkeit der jeweiligen Lithium-Batterien berücksichtigt wird.
Gudula Schwan vom Bundesverkehrsministerium erläuterte auf dem Workshop die Änderungen, die das ADR 2019 für Lithiumbatterien mit sich bringen wird. So werden in das Regelwerk beispielsweise eine Reihe von neuen Sondervorschriften aufgenommen. Gleichzeitig skizzierte Schwan, welche Themen in den kommenden Jahren anstehen. Unter anderem soll ein gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung von Lithium-Batterien entwickelt werden.
Wie die BAM das Regelwerk in der Praxis anwendet und wie das bisherige System der Einzelfallgenehmigungen vereinfacht werden soll, erklärten Bernd-Uwe Wienecke und Anita Schmidt von der BAM. Die Details des Verfahrens werden in einer neuen BAM-Gefahrgutregel (BAM-GGR) festgelegt, deren erster Entwurf den beteiligten Kreisen noch in diesem Sommer vorgelegt werden soll.
Um die Vorgänge beim thermischen Durchgehen von defekten Lithium-Batterien noch besser einschätzen zu können, hat die BAM außerdem einen neuen Brandprüfstand eingerichtet. In ihm sollen neben der Temperatur und der Wärmestrahlung auch die beim Brand entstehenden Gase gemessen werden. Diese Daten können sowohl bei der Entwicklung neuer Gefahrgutumschließungen als auch bei der Fortentwicklung des internationalen Regelwerks hilfreich sein. (gg/gh)
© Copyright 2026 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit