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Schwerpunkt des Monats Mai 2023

Compliance

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© Foto: enanuchit|Adobe Stock

Im März 2016, als wir das letzte Mal Compliance als Schwerpunkt gewählt hatten, galt das Thema als ein junges. Compliance-Management-Systeme waren erst am Entstehen, einen CCO (Chief Compliance Officer) kannte noch niemand. Dementsprechend ging es 2016 vor allem um erste Grundlagen. Die Frage war zu klären, was „gesetzmäßiges“ Handeln für wirtschaftliche Unternehmen im Zusammenhang mit Gefahrgut überhaupt bedeuten könnte und welche strafrechtlichen sowie ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen aus einem Mangel an Regeltreue folgen. Bis heute werden § 130 OWiG im Zusammenhang mit der Verletzung der Aufsichtspflicht in ­Betrieben und Unternehmen und § 9 OWiG – Handeln für eine andere als „Beauftragte Person“ – als zentrale Instrumente der Sanktionierung genannt.

Heute zeigt sich ein ganz anderes Bild. Fast jedes größere Unternehmen hat sich dieses Themas mittlerweile angenommen. Die zivilrechtliche wie die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Compliance-Officers gewinnt infolge eines geradezu inflationären Zuwachses an Aufgaben an Brisanz. In der Rechtsprechung ist die Tendenz zu erkennen, das Fehlen innerbetrieblicher Maßnahmen zur Verhinderung von Gesetzesverstößen als mögliche Verletzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zu bewerten, zumindest bei größeren Unternehmen. Diese treibt dagegen die Sorge um, ihre Arbeitsfähigkeit zu verlieren, wenn immer weitere Lieferanten-, System- oder Prozess-Audits zur Überprüfung ihrer Regeltreue auf sie zukommen. Die Herausforderung, im Einklang mit einem regelgerechten Handeln und zugleich wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben, wächst gerade gewaltig.

Daniela Schulte-Brader, Redakteurin fokus GEFAHR/GUT