Änderung der REACH-Verordnung bekannt gegeben
Die Verordnung (EU) 2021/979 ändert und ergänzt die Beschreibung der Prüfungen und Prüfmethoden für bestimmte Stoffe in den Anhängen der REACH-Verordnung. für mehr bitte anmelden
Die Verordnung (EU) 2021/979 ändert und ergänzt die Beschreibung der Prüfungen und Prüfmethoden für bestimmte Stoffe in den Anhängen der REACH-Verordnung. für mehr bitte anmelden
Um mehr Klarheit über die Pflichten von Registranten für Chemikalien sowie über die Rolle und Zuständigkeiten der europäischen Chemikalienagentur ECHA zu schaffen, werden einige Anhänge der REACH-Verordnung geändert. für mehr bitte anmelden
Die reale Endverwendung eines Stoffes oder Gemisches ist immer in der Notifizierung nach Punkt 3.3 der PIC-Verordnung anzugeben. für mehr bitte anmelden
Anhand ausgewählter Beispiele dokumentiert „REACH: Bilanz und Ausblick“ den Nutzen der Verordnung für den Umweltschutz und für den Schutz der Gesundheit. für mehr bitte anmelden
BAuA: Erst wenn sich die Zusammensetzung eines Gemischs so ändert, dass sich dies auf die Kennzeichnung auswirkt, ist eine erneute Ausfuhrnotifizierung vorzunehmen. für mehr bitte anmelden
Die EU-Kommission hat eine Änderung in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe bekannt gegeben für mehr bitte anmelden
Der Bericht listet neben den Schwerpunkten und Themen in 2020 auch auf, an welchen Projekten die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit teilgenommen hat für mehr bitte anmelden
Im kommenden Jahr soll die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien ergänzt werden für mehr bitte anmelden
Laut Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit umgehen immer noch viele Anbieter die Vorschriften bewusst oder zumindest in Unkenntnis. für mehr bitte anmelden
Mit der Änderung wird die Herstellung von Perfluoroctansulfonsäure unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 7. September 2025 erlaubt für mehr bitte anmelden