CBTA: LBA veröffentlicht weitere Informationen

Das bisherige und das neue Schulungssystem gelten ab dem 1.1.2021 parallel mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten.
©Foto: Stefan Wildhirt/Lufthansa CargoDas Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf seiner Homepage weitere Informationen zu kompetenzbasierenden Schulungs- und Beurteilungsprogrammen (CBTA) im Gefahrgutbereich gemäß ICAO T.I. veröffentlicht. Denn die entsprechenden Vorgaben der Luftverkehrsorganisation ICAO finden in der Bundesrepublik Deutschland zum 01.01.2021 Anwendung. Es gilt allerdings ein 24monatiger Übergangszeitraum, in dem das bisherige System der Personalkategorien (PK) sowie das neue System parallel gelten.
Die LBA-Informationen beinhalten:
- Tätigkeitsbeschreibung / Ausbildungsart / Ausbilderqualifikation im Zusammenhang mit der Beförderung von Luftfracht, Post, Gepäck und Passagieren (Tätigkeiten von A bis O)
- Matrix Schulungsanforderungen Competency Based Training and Assessment (CBTA). Die Matrix dient der Orientierungshilfe, um einen Überblick über die notwendigen Lehrinhalte in Bezug zu den Tätigkeiten und Zeitfaktoren zu erhalten.
Die bestehenden Ausbilderqualifikationen werden für den Übergangszeitraum auch für das CBTA anerkannt. Ausbilderqualifikationen nach CBTA-Vorgaben werden zukünftig im Rahmen der Prüfung und Genehmigung eines CBTA-Schulungsprogramms erteilt, so das LBA. Zum 01.01.2023 werden ausschließlich Schulungsprogramme nach CBTA anerkannt.
Eine Richtlinie zum Erstellen eines kompetenzbasierten Schulungs- und Beurteilungskonzeptes stellt das ICAO DOC 10147 da. Diese Richtlinie dient dem Bundesamt nach eigenem Bekunden als Grundlage zur Bewertung der Schulungs- und Beurteilungsprogramme. Schulungsprogramme gemäß CBTA können ab sofort beim Luftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet Gefahrgut, eingereicht und die Genehmigung beantragt werden. (gg/gh)
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