Jeder Betriebsbeauftragte weiß im Grundsatz, was er zu tun hat: überwachen, beraten, dokumentieren und sich über Lektüre und Tagungen auf dem aktuellen Stand halten. Verordnungen, Normen und Bußgeldkataloge nennen die jeweiligen Pflichten, in den Basisschulungen werden sie gelernt. Doch vieles Entscheidende kommt dort nicht zur Sprache. Das fängt schon mit der Bestellung an. Sie erfolgt häufig in allgemeiner Form. Dabei sollten Aufgaben und Rechte in schriftlicher Form namentlich aufgeführt werden, damit sich alle Beteiligten, insbesondere der Bestellende, über Art und Umfang im Klaren sind. Was bei der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten alles zu beachten ist, zeigen unser Beitrag „Mustervorlage: Wunsch und Realität“ und eine ausfüllbare Musterbestellung auf unserem Online-Portal.
Ebenfalls verknüpft mit einem Beitrag „Ein ewiger Kreislauf“ bieten wir erstmals ein Musterformular für den Jahresbericht des Abfallbeauftragten an, da in nicht wenigen Unternehmen diese Rolle mit der des Gefahrgutbeauftragten verknüpft ist.
Keine Nebensache: Gefahrgutbeauftragte müssen theoretisch nicht selbst Mitarbeiter-Unterweisungen durchführen, tun dies aber in vielen Fällen. Aus leidvoller Erfahrung haben unsere Autoren für den Beitrag „Wunsch und Realität“ einmal ausführlich beschrieben, wie individuell und sorgfältig Unterweisungen vorbereitet werden müssten.
Bis vor Kurzem wurde nirgendwo der zeitliche Aufwand beschrieben, mit dem Betriebsbeauftragte im Bereich Umweltschutz die gesetzlichen und normativen Anforderungen umsetzen können. Dies hat sich mit der Vornorm DIN SPEC 91424 geändert. Mithilfe von Musterkalkulationen sollen auch interne und externe Gefahrgutbeauftragte das erforderliche Zeitbudget errechnen können und Unternehmen sich ein Bild von den Aufwänden machen ( „Es findet Gehör“).
Neben einem neuen Abkürzungsverzeichnis betreffen die Änderungen vor allem Zulassung und Prüfung von Tanks und Druckgefäßen sowie Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen. für mehr bitte anmelden
Um Engpässe bei der Registrierung zu vermeiden, wird die Prüfpflicht gemäß ElektroG erst bis zum 01. Juli 2023 umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
Die US-Gefahrgutvorschriften sollen an die internationalen Vorschriften und Normen für den Transport von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 angeglichen werden. für mehr bitte anmelden
Laut einem Bericht wurden über 600 Brände bei Entsorgern in Großbritannien durch Batterien verursacht, die nicht aus Elektrogeräten entfernt wurden. für mehr bitte anmelden
Als Begründung nennt das Bundesumweltministerium eventuell nötige Brennstoffwechsel bei Industrieanlagen und eine zeitweilig höhere Lagerkapazität für Heizöl. für mehr bitte anmelden
Der an eine Flüssigkeit gebundene Wasserstoff soll in Kesselwagen transportiert und erst bei den Empfängern in seinen gasförmigen Zustand überführt werden. für mehr bitte anmelden
In dem Schreiben erläutert der Verband der Mineralfarbenindustrie die nanospezifischen Informationen, die künftig im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein müssen. für mehr bitte anmelden
Die Broschüren des internationalen Transportversicherers geben in englischer Sprache Hinweise zum Sicherheitsmanagement in Lagern. für mehr bitte anmelden
Da laut Bundesumweltministerium von einer sehr langen Zwischenlagerung auszugehen ist, ist die Stabilität der Abfälle in den Behältern von großer Bedeutung. für mehr bitte anmelden