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Schwerpunkt des Monats Oktober 2022

Beauftragung

Beauftragung 1200

© Foto: industrieblick|AdobeStock

Jeder Betriebsbeauftragte weiß im Grundsatz, was er zu tun hat: überwachen, beraten, dokumentieren und sich über Lektüre und Tagungen auf dem aktuellen Stand halten. Verordnungen, Normen und Bußgeldkataloge nennen die jeweiligen Pflichten, in den Basisschulungen werden sie gelernt. Doch vieles Entscheidende kommt dort nicht zur Sprache. Das fängt schon mit der Bestellung an. Sie erfolgt häufig in allgemeiner Form. Dabei sollten Aufgaben und Rechte in schriftlicher Form namentlich aufgeführt werden, damit sich alle Beteiligten, insbesondere der Bestellende, über Art und Umfang im Klaren sind. Was bei der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten alles zu beachten ist, zeigen unser Beitrag „Mustervorlage: Wunsch und Realität“ und eine ausfüllbare Musterbestellung auf unserem Online-Portal.

Ebenfalls verknüpft mit einem Beitrag „Ein ewiger Kreislauf“ bieten wir erstmals ein Musterformular für den Jahresbericht des Abfallbeauftragten an, da in nicht wenigen Unternehmen diese Rolle mit der des Gefahrgutbeauftragten verknüpft ist.

Keine Nebensache: Gefahrgutbeauftragte müssen theoretisch nicht selbst Mitarbeiter-Unterweisungen durchführen, tun dies aber in vielen Fällen. Aus leidvoller Erfahrung haben unsere Autoren für den Beitrag „Wunsch und Realität“ einmal ausführlich beschrieben, wie individuell und sorgfältig Unterweisungen vorbereitet werden müssten.

Bis vor Kurzem wurde nirgendwo der zeitliche Aufwand beschrieben, mit dem Betriebsbeauftragte im Bereich Umweltschutz die gesetzlichen und normativen Anforderungen umsetzen können. Dies hat sich mit der Vornorm DIN SPEC 91424 geändert. Mithilfe von Musterkalkulationen sollen auch interne und externe Gefahrgutbeauftragte das erforderliche Zeitbudget errechnen können und Unternehmen sich ein Bild von den Aufwänden machen ( „Es findet Gehör“).

Daniela Schulte-Brader, Redakteurin fokus GEFAHR/GUT

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