BAM: IBC-Prüfer können sich als Inspektionsstelle anerkennen lassen
Überwachungsstellen und Sachverständige, die weiterhin IBC inspizieren und prüfen wollen, benötigen eine Anerkennung der BAM als Inspektionsstelle. Im Bild die IBC-Produktion beim Hersteller Schütz.
©Foto: Rudolf GebhardtZugelassene Überwachungsstellen und anerkannte Sachverständige, die bislang Inspektionen und Prüfungen an Großpackmitteln (IBC) nach BAM-GGR 002 durchführten, dürfen dies nicht mehr seit dem 31. Dezember 2014. Daran erinnert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM in einem Hinweis (Link nicht mehr aktiv), der nun in ihrem Amts- und Mitteilungsblatt Band 45, Ausgabe 1/2015, erschienen ist.
Überwachungsstellen und Sachverständige, die ihre bisherige Tätigkeit weiterhin ausüben wollen, können sich jedoch als Inspektionsstelle nach BAM-GGR 002 anerkennen lassen, so der Hinweis weiter. Zuständig dafür ist John Bethke im BAM-Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen, Telefon 0 30/81 04-13 11, Mail john.bethke@bam.de (gg/gh)
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