BAM-GGR

28.05.2025 Meldung

BAM-GGR 024 aktualisiert

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Gefahrgutregel 024 aktualisiert. Sie umfasst Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien.
Lithiumbatterien Verpackung Versand

Die BAM hat die Gefahrgutregel 024 für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien aktualisiert.  

©Foto: Daniela Schulte-Brader | TECVIA GmbH

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat eine aktualisierte Fassung ihrer Gefahrgutregel (GGR) 024 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Bei der GGR 024 handelt es sich um Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien, wie die Bundesanstalt mitteilt.

Dazu stehen folgende Links zur Auswahl:

Der Antrag auf Erteilung einer Festlegung nach SV 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien steht Ihnen nachfolgend als Word-Datei zum Download zur Verfügung. (gg/tm)

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