Lithiumbatterien

25.11.2025 Meldung

Arbeitshilfen zum Thema Lithiumbatterien aktualisiert

Gefahrgutverantwortliche profitieren jetzt von einer Vielzahl neuer, aktualisierter Arbeitshilfen, die sich mit dem Thema Lithiumbatterien befassen.

Checklisten zum Thema Lithiumbatterien sind auf dem neusten Stand.

©Foto: TECVIA Media GmbH

Gefahrgutverantwortliche profitieren jetzt von einer Vielzahl neuer, aktualisierter Arbeitshilfen, die sich mit dem Thema Lithiumbatterien befassen.

  • Die Abfrage „Lithiumbatterien: Checkliste zur Bewertung vor Rücksendung“ in deutscher und englischer Sprache, richtet sich an die Anforderungen ge­mäß den Gefahrgutvorschriften auf der Straße und im Schienenverkehr (ADR/RID) 2025, im Luftverkehr (IATA-DGR) 2025, und im Seeverkehr (IMDG-Code), Amendment 42-24. Um den Zustand einer Batterie / eines Akkupacks festzustellen, muss dieser vor der Beförderung einer Bewertung oder Abschätzung unterzogen werden. Hier sind die Kriterien dafür benannt.
  • Die Checkliste „Lithiumbatterien: Lieferantenabfrage | Supplier inquiry (dt./engl.)“ richtet sich an Lieferanten oder Hersteller, um sicherzustellen, dass Vorschriften in vollem Umfang erfüllt sind.
  • Die Arbeitshilfe „Lithiumbatterien: Muster Prüfzusammenfassung“ ist gemäß der UN-Modellvorschriften und Unterabschnitt 38.3 des UN-Handbuchs für Tests und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3.5 ausgearbeitet
  • Für die Beförderung gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte, die nicht Abfall sind, braucht es für den grenzüberschreitenden Transport bestimmte Dokumente. In dieser Liste werden sie zur Überprüfung aufgeführt.

Diese und alle weiteren Übersichten (Tabellen), Formulare (Checklisten), Anbieterübersichten (Marktübersichten) finden Abonnenten auf unserem Portal www.fokus-gefahrgut.de unter der Rubrik „Arbeitshilfen“. (gg/hm)

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