Störfallbetriebe: Gefahren sicher abwehren
Bei der Risikominimierung haben digitale Alarm- und Gefahrenabwehrpläne viele Vorteile gegenüber analog erstellten Plänen. für mehr bitte anmelden
Bei der Risikominimierung haben digitale Alarm- und Gefahrenabwehrpläne viele Vorteile gegenüber analog erstellten Plänen. für mehr bitte anmelden
Störfallbetriebe müssen zur Risikominimierung interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen. Dabei bieten digitale Versionen mehr Möglichkeiten als Pläne in Papierform. für mehr bitte anmelden
Als Ergänzung zu anderen Maßnahmen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen können Drohnen einen wichtigen Beitrag zur Störfallvorsorge leisten. für mehr bitte anmelden
Bei einem Störfall im Unternehmen ist die schnelle und umfassende Kommunikation mit Behörden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit Voraussetzung für eine sachbezogene Aufarbeitung des Vorfalls. für mehr bitte anmelden
Die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ist im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 48-54 vom 14. September erschienen. für mehr bitte anmelden
Das Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Überwachungsbedürftige Anlagen sollen aus dem Produktsicherheitsgesetz herausgenommen und in ein eigenes Gesetz überführt werden. für mehr bitte anmelden
Bis 30. Juni 2021 können Remote Audits weiter online stattfinden, müssen aber bis 30. September 2021 vor Ort abgeschlossen werden für mehr bitte anmelden
Laut Anlagensicherheitsreport 2020 des TÜV-Verbands haben die Mängel bei Ex-Anlagen leicht zugenommen. für mehr bitte anmelden
Laut Statistischem Bundesamt wies im Jahr 2019 fast jede vierte geprüfte Anlage geringfügige und nahezu jede zehnte erhebliche Mängel auf. für mehr bitte anmelden