Ab heute gelten neue Vorschriften
Die Übergangsfristen der Gefahrgutvorschriften des ADR, RID und ADN sind zum 30. Juni ausgelaufen. Ab heute, dem 1. Juli, sind die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden. für mehr bitte anmelden
Die Übergangsfristen der Gefahrgutvorschriften des ADR, RID und ADN sind zum 30. Juni ausgelaufen. Ab heute, dem 1. Juli, sind die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden. für mehr bitte anmelden
Im Bundesgesetzblatt wurden im Teil II Änderungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen bekannt gegeben. für mehr bitte anmelden
Mit Anpassungen bei der Beförderung von Gefahrgut, kleinen Änderungen bei den multilateralen Vereinbarungen und der Umsetzung des Schweizer SDR sind die Online-Vorschriften wieder auf dem neuesten Stand. für mehr bitte anmelden
Im Straßenverkehr sind betroffen die M315 und die M316, in der Binnenschifffahrt die M033. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen, die Deutschland und Luxemburg seit 01.01.2022 nach dem bis Ende 2018 geltenden Muster ausstellen, bleiben bis Ende 2023 gültig. für mehr bitte anmelden
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die Deutschland und Luxemburg in dem bis Ende 2018 geltenden Muster neu ausstellen, bleiben bis Ende 2022 gültig. für mehr bitte anmelden
Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr berichtigt die Neufassung der ADN-Änderungsverordnung von November 2021. für mehr bitte anmelden