Abschaffung von Betriebsbeauftragten

Auch die mögliche Abschaffung zur Verpflichtung des Abfallbeauftragten ist Teil der Koalitionsverhandlungen.
©Foto: Erika/AdobeStock/mit KI generiertEin umfassender Rückbau der Bürokratie ist eines der Ziele im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, CDU und CSU (wir berichteten). Im Positionspapier ist folgender Absatz unter dem Punkt "Bürokratieabbau" verankert: " Im Rahmen eines Sofortprogramms für den Bürokratierückbau werden wir bis Ende des Jahres 2025 Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen, insbesondere
- den Abfallbeauftragten,
- den Abscheide-Sachkundigen,
- den Asbest-Sachkundigen,
- den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Streichung von § 38 BDSG)],
- den Entsorgungsverantwortlichen und
- den Immissionsschutzbeauftragten".
Diese Forderung stammt von der Union, eine Einigung ist diesbezüglich noch nicht erfolgt (Stand 24. März 2025).
Beschlossen hingegen ist eine Abschaffung der der Verwaltungsvorschriften des Bundes um mindestens 20 Prozent, um der Verwaltung wieder mehr Entscheidungsfreiraum zu geben, wie es in der aktuellen Fassung heißt. (gg/tm)
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