ADR-Updates in der Slowakei
In der Slowakei gab es Änderungen bei den Kontaktdaten bei der Behörde für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, bei den Tunnelvorschriften sowie bei der ADR-Fahrerbescheinigung. für mehr bitte anmelden
In der Slowakei gab es Änderungen bei den Kontaktdaten bei der Behörde für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, bei den Tunnelvorschriften sowie bei der ADR-Fahrerbescheinigung. für mehr bitte anmelden
Die beiden Sondervereinbarungen umfassen Erleichterungen bei bleihaltigen Metalllegierungen sowie bei beim Beförderungspapier. für mehr bitte anmelden
Geändert haben sich der Name des zuständigen Transportministeriums sowie die E-Mail-Adresse. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Ammoniaklösung unter bestimmten Voraussetzungen in allen von der Verpackungsanweisung IBC03 erlaubten IBC-Typen. mehr
Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die Deutschland und Luxemburg in dem bis Ende 2018 geltenden Muster neu ausstellen, bleiben bis Ende 2022 gültig. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, unter vereinfachten Bedingungen. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert die Beförderung von Verpackungsresten, festen, verfestigten und flüssigen Farbresten im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die überarbeiteten Dokumente können wie alle anderen verfügbaren Schriftlichen Weisungen vom Portal fokus-gefahrgut.de heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Sondervereinbarung erleichtert bei bestimmten umweltgefährdenden Stoffen die Verwendung von Metall- und Kunststoffverpackungen im Schienenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung wird ersetzt durch die RID 8/2021, die an die M343 für den Straßenverkehr angepasst ist. für mehr bitte anmelden