…So vorhanden, sind praxisrelevante deutsche Vorschriften darunter in kursiver Schrift angegeben.
Michael A. Titz, Fachmedienlektor und Fachübersetzer, Windach… mehr
…Gefährliche Stoffe, die in den Gefahrgutvorschriften nicht namentlich aufgeführt sind, müssen nach Unterabschnitt 2.1.1.2 ADR einer möglichst genauen Sammelbezeichnung zugeordnet werden (n.a.g., nicht anderweitig genannt). Bei dieser Zuordnung können… mehr
…Änderungen
Die Einträge in Tabelle 2 zu geänderten Vorschriften sind absteigend in geschätzter Wertigkeit für die Gefahrgut-Praxis angeordnet.
Michael A. Titz,Gefahrgutautor, Windach
Tabelle 2: Änderungen in Österreich seit Juni 2023
Vorschrift
Wesentliche Themen mit Fundstelle in der Vorschrift
Gefahrgut-Tunnelregelungenin D: -BMV, Gefahrgut, Tunnelregelungen
— Maßnahmen nach 1.9.5.3.8 ADR Stand 2019— Verzeichnis der Tunnel, Ansprechstellen und Begleitdienste
Liste Prüfstellenin D: BAM-GGR
— Für Verpackungen und Tanks— Liste Stand August 2024
Ansprechstellen Polizeiin D: -
— Telefonnummern für Dauerdienst, Schwerverkehr und Gefahrgut für jedes Bundesland und Wien
Druckgerätegesetzin D: ProdSG, Druckgeräteverordnung
— § 3 Nichtgeltung für Schiffe— § 4 Anwendbarkeit von ADR-, RID- und ADN-Bestimmungen— § 68 Strafbestimmungen
Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der der Arbeit (ASchG)in D: ASiG, SprengGPyrotechnik-Lagerverordnung (Pyr-LV)Sprengarbeitenverordnung (SprengV)in D: div. … mehr
…Gefährliche Stoffe, die zum Beispiel von Umweltbundesamt (UBA) oder Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) bekannt gemacht werden, sind in den Gefahrgutvorschriften überwiegend nicht namentlich aufgeführt, sondern fallen gegebenenfalls unter eine der … mehr
…Gabriel, S. Greßmann, K. Greusing, Dr. H. Steiner, A. Winklhofer und anderen danken.
Michael A. Titz
Gefahrgutautor, Windach… mehr