ADR-Vereinbarungen: Updates bei San Marino
San Marino hat jüngst die multilateralen Vereinbarungen M362, M363, M364, M366 sowie M368 gezeichnet. für mehr bitte anmelden
San Marino hat jüngst die multilateralen Vereinbarungen M362, M363, M364, M366 sowie M368 gezeichnet. für mehr bitte anmelden
Wir setzen auf eine nachhaltige Zukunft und schließen den Kreislauf. Mit unserem Rücknahmesystem CIPACKS (CIrcular PACKaging Solutions) helfen wir Ihnen, den Kreislauf gemeinsam zu schließen und bieten Ihnen eine Gesamtlösung für Ihr Unternehmen zur Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft. mehr
Die multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Abfällen, die mit freiem Asbest verunreinigt sind. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet, AT- und FL-Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb für den Gefahrguttransport einzusetzen für mehr bitte anmelden
Das Abkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle soll am 29. August 2023 in San Marino in Kraft treten. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung gestattet Firmen, die nur gelegentlich gefährliche Güter mit geringer Gefahr befördern, keinen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. für mehr bitte anmelden
Die Vereinbarung gestattet die Beförderung von Ammoniaklösung unter bestimmten Voraussetzungen in allen von der Verpackungsanweisung IBC03 erlaubten IBC-Typen. mehr
Die Vereinbarungen erleichtern unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderung gefährlicher Abfälle, von Materialien der Klasse 7 ohne Auslaugungstest sowie von Gemischen aus Butadienen und Kohlenwasserstoff. für mehr bitte anmelden
Malta, das neue ADR-Mitglied San Marino, Tschechien und die Türkei haben ihre Angaben auf der UNECE-Homepage auf den aktuellen Stand gebracht für mehr bitte anmelden