Schulung: LBA-Liste aktualisiert
Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Schulungsunternehmen aktualisiert für mehr bitte anmelden
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In der Ergänzung der Luftverkehrsvorschriften für gefährliche Güter geht es um Außenverpackungen, Lithiumbatterien und einige neue Adressen für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Anmeldung zur Ausbilderzulassung und die Voraussetzungen zur Erteilung der Schulungsgenehmigung auf den neuesten Stand gebracht für mehr bitte anmelden
Luftfahrtunternehmen und Verkehrsflughäfen meldeten in 2016 fast 99.000 Zwischenfälle mit Gefahrgut an das Luftfahrt-Bundesamt für mehr bitte anmelden
Das 2017 Lithium Battery Guidance Document soll Hilfe beim Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht geben für mehr bitte anmelden
Laut NfL 2-273-16 sind Unfälle und Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter innerhalb von 72 Stunden dem Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen für mehr bitte anmelden
Die Übersichten des Luftfahrt-Bundesamtes listen die gemäß Sonderbestimmung A88 und A99 erforderlichen Angaben auf für mehr bitte anmelden
Änderungen hat das Luftfahrt-Bundesamt bei der Mindestdauer der Schulungen sowie bei der Qualifikation der Trainer formuliert für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt erteilt keine Genehmigung für Lithiumbatterien im Luftverkehr mit einem Ladezustand über 30 Prozent für mehr bitte anmelden
Alle am Transport von Fracht und Post im Luftverkehr beteiligten Personen müssen geschult werden. Allerdings je nach Tätigkeit in unterschiedlichem Umfang. für mehr bitte anmelden