IATA-DGR, 64. Ausgabe: Tabelle 2.3.A liegt in deutscher Sprache vor
Die Tabelle in den Luftverkehrsvorschriften gibt die Bestimmungen für Gefahrgut an, das von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt wird. für mehr bitte anmelden
Selten ist eine Gefahrgutbeförderung so stark an Erkenntnisse aus dem Gefahrstoffrecht gebunden wie diejenige für Güter der Klasse 6. Entsprechend hoch ist der Aufwand für Logistikdienstleister, giftige Stoffe der Unterklasse 6.1 zu transportieren und, im Vergleich zu Maßnahmen bei anderen Gefahrgütern, Verständnis für Details aus der Gefahrstoffverordnung zu haben (siehe dazu den Beitrag „Temperaturen kontrollieren“).
Dabei ist ihr Anteil an der Beförderungsmenge im Straßenverkehr gar nicht so hoch mit rund fünf Millionen Tonnen im Jahr. Was auch gut ist, da zudem die ungeliebten Vorgaben der Fahrwegbestimmung nach den Paragrafen 35 und 35a der deutschen Gefahrgutverordnung GGVSEB zu beachten sind. Unfälle während der Beförderung werden selten verzeichnet. Die Knackpunkte liegen mehr beim Umgang, bei Abfüllungen sowie beim Be- und Entladen, was zu einer deutlich erhöhten Aufmerksamkeit für Schutzausrüstungen und Mitarbeiterschulungen führt.
Zusätzlich verkomplizieren mangelnde Angebote von Tankreinigungsanlagen, Klasse-6.1-Transporte als letzte Ladung zu reinigen, einen reibungslosen Ablauf. Umso mehr sind diejenigen Tankreiniger zu schätzen, die sich diesem Gefahrgut widmen und eine aufwendige Entsorgung auf sich nehmen (siehe dazu unser deutsch-englisches Booklet „Tank cleaning in Europe 2023“, demnächst im Heinrich-Vogel-Shop, dann auch verfügbar als App).
6.2-Transporte stellen ein anderes Kaliber dar. In Beförderungsstatistiken tauchen ansteckungsgefährliche Güter kaum oder nur in geringen Mengen auf, da es sich häufig um freigestellte Proben oder Abfälle handelt. An dieser Stelle muss einmal eine Lanze gebrochen werden für das Engagement einschlägiger Verpackungsanbieter wie Alex Breuer oder Mauser. Dank ihnen und ihren Verpackungslösungen sind unkomplizierte 6.2-Beförderungen sowohl für Kategorie-A- wie für Kategorie-B-Stoffe überhaupt möglich – zwischendurch auch mit aufwendigen Lösungen, wenn beispielsweise überraschende neue Viren ihre Schrecken verbreiten.
Daniela Schulte-Brader, Redakteurin fokus GEFAHR/GUT