Nach zähen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag einigen können und somit den Weg für eine neue Bundesregierung geebnet – vorausgesetzt, dass die Parteien jeweils grünes Licht geben. Deutschland soll der weltweit innovativste Chemie-, Pharma- und Biotechnologiestandort werden, wie es im Vertrag heißt. Das hört vor allem die Chemie- und Pharmaindustrie gerne. „Deutschland ist zurück“, kommentiert der Verband der chemischen Industrie den „ordentlichen“ Start der Koalitionspartner. Man wünsche kein Zaudern mehr, sondern ein Durchstarten.
Aber: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn im Rahmen des nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratieabbau“ sollen bis Ende des Jahres 2025 die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft und der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden. Wie das in der Praxis erfolgreich und sicher umgesetzt werden kann, ist mir schleierhaft. Schließlich fallen die Aufgaben mit dem Wegfall der Beauftragen nicht von heute auf morgen weg. Vermutlich werden die geringeren Pflichten für Schulungsmaßnahmen nicht dabei unterstützen, das hohe Sicherheitsniveau der Arbeitsprozesse, insbesondere beim Handling gefährlicher Stoffe und Güter, zu halten und zu garantieren. Die Vorschriften hinsichtlich Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht sind nicht ohne Grund so komplex und beruhen auch auf negative Erfahrungen und Vorfälle, die es künftig zu vermeiden gilt. Für die betroffenen Unternehmen wird es spannend, nämlich trotz der „Einsparung“ weiterhin regelkonform und sicher agieren zu können. Diesen Spagat gilt es zu meistern.
Aber: Direkt nach der Verabschiedung des Koalitionsvertrages debattieren Union und SPD über die Feinheiten ihrer Beschlüsse, also über Themen, die bereits abgehakt sein sollten. Insofern bleibt ungewiss, welche Änderungen in welchem Umfang auf uns zukommen. Da hilft nur: abwarten und Ruhe bewahren.
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