Den Ver- und Einkauf per Klick so einfach wie möglich zu halten, ist das Ziel von Onlinehändlern wie Kunden. Unser diesjähriger Testkauf mit Zufallstreffern (siehe Beitrag "Die Uninformierten in der Kette") zeigt: Händler wollen ihre Pflichten nach Gefahrgut- und Chemikalienrecht oder auch dem Produktsicherheitsgesetz richtig umsetzen, wissen aber oft nicht wie. So fanden sich beim großen Elektronikfachhändler sehr ausführliche allgemeine Angaben für den Gefahrgutversand wie auch für die Retoure auf der Homepage, der Versand selbst aber war unterirdisch schlecht, die Informationen zum konkreten Einkauf vage und ohne Hinweis auf die Gefahrgüter. Ein Chemikalienfachhändler wurde dagegen nicht müde, bei den Bestell-, Versand- und sonstigen Bestätigungen per E-Mail auf den Gefahrgutaspekt hinzuweisen. Nur zurücknehmen wollte er den 10-Liter-Kanister Bioethanol nicht, da sein KEP-Dienstleister diese Leistung ausgeschlossen hatte.
Kampf gegen Windmühlen
Händler unterliegen immer noch vielfach dem Glauben, dass Gefahrgut in begrenzten Mengen wie jedes andere Gut versendet werden kann. „Einen riesigen Nachholbedarf“ nennen es die behördlichen Marktüberwacher zur Chemikaliensicherheit, die kaum hinterherkommen mit den Kontrollen und ihre Überwachungsaufgaben als Sisyphusarbeit empfinden.
Im E-Commerce ist und bleibt es deshalb eine wichtige Erkenntnis, dass alle Prozesse regelmäßig auf Optimierungspotenziale hin durchleuchtet werden müssen. Und die größte Herausforderung stellt der Warenversand dar. Wenn mit Gefahrgut gearbeitet wird, ist die Beförderung hochkomplex und bietet damit die größten Optimierungspotenziale. Online-Händler sollten sich deshalb regelmäßig Zeit für strategische Entscheidungen nehmen.
Zum dritten Mal hat die Gefahr/gut Alltagsgegenstände, die unter das Gefahrgutrecht fallen, bei Fachhändlern unterschiedlichster Branchen sowie auf Plattformen online bestellt. Große Frage: hat der Onlinehandel in den letzten Jahren in Sachen Gefahrgutversand dazugelernt? für mehr bitte anmelden
Am 26. Juni 2025 dreht sich in Hamburg auf der 2. Fachkonferenz "Lithiumbatterien im Seeverkehr" wieder alles um aktuelle Transport- und Brandschutzvorschriften für den Seeverkehr wie auch für Binnenschiffe. Der Vortag, 25. Juni 2025, widmet sich ganz einem intensiven Austausch zum "Umschlag & Lagerung von Lithiumbatterien". mehr
Wer Gefahrgüter in begrenzten Mengen oder Lithiumbatterien unter 100 Wattstunden verschickt, muss kaum Gefahrgutvorschriften beachten? Diese Aussage ist falsch. für mehr bitte anmelden
Der aktuelle Leitfaden zu Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP setzt sich detaillierter mit den Kennzeichnungsregeln in Artikel 33.2 der CLP-Verordnung auseinander. In zwei Unterabschnitten sollen die Hürden einer unterschiedlichen Definition von Verpackung im Transportrecht endgültig überwunden werden. für mehr bitte anmelden
United Parcel Service hat seine Angebotspalette für gefährliche Güter in der Luft wie auch am Boden um viele Warengruppen erweitert und die Beschränkung auf begrenzte Mengen in vielen Fällen aufgehoben. Damit eröffnen sich für die Kunden neue Versandmöglichkeiten. für mehr bitte anmelden
Nationale Weiterentwicklungen der Gefahrgutvorschriften fließen alle zwei Jahre in die RSEB ein. Auch in diesem Jahr werden Fragen zu einzelnen Verordnungen aus der nationalen GGVSEB beantwortet. für mehr bitte anmelden
Die derzeit 22 persistenten organischen Schadstoffe der EG-POP-Verordnung werden für die Entscheidung „gefährlich – nicht gefährlich“ in zwei Gruppen eingeteilt für mehr bitte anmelden
Die Änderungen der seit Anfang des Jahres geltenden Verbotsverordnung für Chemikalien betreffen explizit den Onlinehandel – auch wenn er nicht mehr so genannt wird. für mehr bitte anmelden
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