Passagiere: Schlecht informiert
Welche batteriebetriebenen Geräte Passagiere im Gepäck mitnehmen dürfen, ist streng geregelt. Dies betrifft auch Servicetechniker und Monteure. für mehr bitte anmelden
© Foto: Daniela Schulte-Brader
Müssen Abfälle als „gefährlich“ eingestuft werden, hat dies Auswirkungen auf alle Beteiligten in der Entsorgungskette. Denn die Einstufung ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft und hat Folgen für die Nachweisführung und die Behandlung von Abfällen. Zudem ist beim Transport gefährlicher Abfälle neben dem Abfallrecht auch das Gefahrgutrecht zu beachten. So kennt das ADR zusätzliche Besonderheiten, von der Definition „Abfall“ und den Klassifizierungsverfahren über den Hinweis „Abfall“ im Beförderungspapier bis hin zu Vorschriften für Saug-Druck-Tanks. Und natürlich dürfen zur Beförderung nur zugelassene Gefahrgutumschließungen verwendet werden.