LAGA: Neuer Entwurf zur Umsetzung des ElektroG
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall fordert Betroffene auf, Anregungen zu den technischen Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten einzureichen für mehr bitte anmelden
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall fordert Betroffene auf, Anregungen zu den technischen Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektroaltgeräten einzureichen für mehr bitte anmelden
Der Verwerterverband rät mittelständischen Handelsbetrieben, sich nach § 7 der Abfallbeauftragtenverordnung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten zu befreien. für mehr bitte anmelden
Mit Depotcontainern sollen Elektroaltgeräte bürgernah erfasst werden. Aber wie hoch ist das Schadenspotenzial von eingeworfenen Geräten mit Lithiumbatterien? Das Ergebnis einer Analyse. für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung soll den Transport von Lithiumbatterien in Ausrüstungen per Bahn zur Entsorgung vereinfachen für mehr bitte anmelden
Die multilaterale Vereinbarung soll den Transport von Lithiumbatterien in Ausrüstungen zur Entsorgung per Bahn vereinfachen für mehr bitte anmelden
Der Dienstleister sucht zehn Hamburger Einzelhändler, die das System zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sechs Monate kostenlos testen wollen. für mehr bitte anmelden
Die zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgesetz-Gebührenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Für eine vereinfachte Sammlung und Entsorgung von Lithiumbatterien gibt es die Sondervorschrift 636. Eine multilaterale Vereinbarung soll vor kurzem beschlossene Änderungen für 2019 umgehend anwendbar machen. für mehr bitte anmelden
Am 1. Mai 2017 treten die Neuerungen aus der novellierten Abfallbeauftragtenverordnung in Kraft – erstmalig nach 40 Jahren unveränderter Gesetzesgrundlage. Die Änderungen sind dementsprechend gravierend. für mehr bitte anmelden
Die Bundesregierung will vor allem Änderungen in der Entsorgungsfachbetriebe- sowie in der Abfallbeauftragtenverordnung vornehmen für mehr bitte anmelden