Bescheinigungen in der Binnenschifffahrt: Gültigkeit erneut verlängert

Unterzeichnet haben die Vereinbarung bereits Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Tschechien und die Slowakei.
©Foto: Braunschweiger Flammenfilter GmbHNachdem die multilaterale ADN-Vereinbarung M025 schon am 1. Dezember ausläuft, wurde nun als Ersatz die M027 ins Leben gerufen. Sie verlängert erneut die Gültigkeit der Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN sowie der Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte in der Binnenschifffahrt, diesmal bis zum 28. Februar 2021.
Unterzeichnet haben die Vereinbarung bereits Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Tschechien und die Slowakei. Sie gilt bis zum 1. März 2021. (gg/gh)
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