Kritisch-defekte Lithiumbatterien: BAM-GGR 024 veröffentlicht
Die neue Gefahrgutregel der BAM beschreibt Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Die neue Gefahrgutregel der BAM beschreibt Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Die BAM ändert die Anforderungen zu den Verpackungsprüfungen für die Beförderung von kritisch-defekten Lithiumbatterien. Weniger Brandprüfungen und mehr Transportmöglichkeiten sind das erklärte Ziel, wie auf den Berliner Gefahrgut-Technik-Tagen zu hören war. für mehr bitte anmelden
Die BAM-Gefahrgutregel 023 gibt Hinweise für die Umsetzung eines Alterungsmanagements für zulassungspflichtige Versandstücke radioaktiver Stoffe. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt hat ihre Liste der anerkannten Überwachungsstellen zur Durchführung der Überwachungsbegehungen gemäß BAM-GGR 001 auf den neuesten Stand gebracht. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel dient der Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen. für mehr bitte anmelden
Von den Änderungen in den Regelwerken, einer neuen BAM-Gefahrgutregel und dem Einsatz von Recyclingmaterial berichteten die Referenten beim Arbeitskreis „ERFA Verpackungen“. für mehr bitte anmelden
Der Antrag dient der Erteilung einer Festlegung nach SV 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 023 legt neue Maßnahmen zum Alterungsmanagement zulassungspflichtiger Verstandstücke für die Beförderung radioaktiver Stoffe fest. für mehr bitte anmelden
Die Mustervorlagen entsprechen den Vorgaben der BAM-GGR 001 Teil A, Herstellung und Wiederaufarbeitung. für mehr bitte anmelden
Für Verpackungszulassungen zur Beförderung von sicherheitskritisch beschädigten Lithiumbatterien soll eine eigene Gefahrgutregel geschaffen werden. für mehr bitte anmelden