Ortsbewegliche Druckgeräte: BAM nimmt mehrere Anerkennungen zurück
Die Anerkannten Technischen Regelwerke ATR D 2/10, D 3/10, D 4/10 und D 2/11 dürfen nicht mehr für die Baumusterzulassung angewendet werden für mehr bitte anmelden
Die Anerkannten Technischen Regelwerke ATR D 2/10, D 3/10, D 4/10 und D 2/11 dürfen nicht mehr für die Baumusterzulassung angewendet werden für mehr bitte anmelden
Auf der Homepage der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung kann die sechste Ausgabe des UN Manual of Tests and Criteria in deutscher Sprache heruntergeladen werden für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat den betroffenen Stoffen eine neue Gefahrgruppe zugeordnet für mehr bitte anmelden
Die Revision 2.0 des Antrags auf Anerkennung des Qualitätssicherungsprogramms kann von der Homepage der BAM heruntergeladen werden mehr
Gemeinsam starten die Bundesanstalten BAM und PTB mit dem Dienstleister QuoData einen Aufruf an Prüflabore, sich an Ringversuchen zur Methodenvalidierung zu beteiligen für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt reagiert damit auf Anweisung des Innenministeriums auf das EuGH-Urteil zur Umsetzung der Pyrotechnik-Richtlinie 2007/23/EG in deutsches Sprengstoffrecht für mehr bitte anmelden
Der Europäische Gerichtshof sieht in der Vorschrift, dass importierte pyrotechnische Gegenstände trotz CE-Zeichen der BAM angezeigt werden müssen, einen Verstoß gegen die Richtlinie 2007/23/EG für mehr bitte anmelden
Das neue Anerkannte Technische Regelwerk ersetzt das bisherige ATR D 1/10 zum 1. Januar 2017 für mehr bitte anmelden
Das neue Formular der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden für mehr bitte anmelden
Um Gefahrgutverpackungen rekonditionieren und reparieren zu dürfen, ist eine Anerkennung der BAM erforderlich. | Recognition by the BAM in Berlin is required in order to recondition and repair packaging for dangerous goods. mehr