BAM-Prüfstellenliste für Verpackungen aktualisiert
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat ihre Liste von anerkannten Prüfstellen für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat ihre Liste von anerkannten Prüfstellen für die Prüfung von Gefahrgutverpackungen aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Die Datenbank Gefahrgut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung steht ab dem 23. Juli 2025 gebührenfrei zur Verfügung. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur digitalen Transformation und Standardisierung im Gefahrgutbereich geleistet werden. für mehr bitte anmelden
Weltweit stellen Behörden sicher, dass Verpackungen den internationalen Vorschriften wie ADR, RID, IMDG-Code oder ICAO-TI entsprechen. In Deutschland übernimmt das die BAM. | Authorities around the world ensure that packaging complies with international regulations such as ADR, RID, IMDG Code or ICAO-TI. In Germany, this authority is the BAM. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt präsentiert auf rund 60 Seiten, wie die Behörde als Forschungseinrichtung gemeinsam mit Partnern zur sicheren Gestaltung technologischer Innovationen beiträgt. für mehr bitte anmelden
Zusammen mit Partnern untersucht die Bundesanstalt die Sicherheit von Nanomaterialien in Lithium-Ionen-Batterien. Mit dem Ziel, verlässliche Bewertungen möglicher Risiken bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung zu entwickeln. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Gefahrgutregel 024 aktualisiert. Sie umfasst Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. für mehr bitte anmelden
Forschende der Bundesanstalt verfolgen den Ansatz, Feststoffbatterien leistungsfähiger und alltagsicherer zu machen. Ein neuer Festelektrolyt macht Hoffnung. für mehr bitte anmelden
Um in der Forschung an Natrium-Ionen- sowie Lithium-Schwefel-Batterien die Nase vorn zu haben, ist ein gemeinsamer Forschungsstandort in Berlin geplant. für mehr bitte anmelden
Jede gefüllte Druckgaspackung muss eine Dichtheitsüberprüfung bestehen. Von dem im ADR genannten Standardverfahren kann aber abgewichen werden. Die BAM benennt alternative Methoden. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat auf ihrer Homepage eine aktualisierte Liste zugelassener Baumuster von Druckgefäßen für den Seeverkehr veröffentlicht. für mehr bitte anmelden