02.01.2015 | Aus- und Weiterbildung
Ein Versandstück, dessen Verpackung erkennbar unvollständig oder so stark beschädigt ist, dass Gefahrgut austreten kann, darf erst zur Beförderung übergeben und befördert werden, wenn der Mangel beseitigt worden ist. Was das für den Verlader und den Fahrer bedeutet und welche Verantwortungen sie gemäß der Gefahrgutvorschriften übernehmen, finden Sie in einer ausführlichen Betriebsanweisung zum Umgang mit beschädigten Versandstücken. mehr