Änderung der PIC-Verordnung tritt am 10. April in Kraft
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt Unternehmen, das Portfolio auf die anstehenden Verordnungsänderungen hin zu überprüfen. für mehr bitte anmelden
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt Unternehmen, das Portfolio auf die anstehenden Verordnungsänderungen hin zu überprüfen. für mehr bitte anmelden
Die BAuA erklärt in ihrem aktuellen Info-Service das richtige Verfahren bei der Ausfuhrnotifizierung von Gemischen. für mehr bitte anmelden
Die reale Endverwendung eines Stoffes oder Gemisches ist immer in der Notifizierung nach Punkt 3.3 der PIC-Verordnung anzugeben. für mehr bitte anmelden
Im kommenden Jahr soll die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien ergänzt werden für mehr bitte anmelden
Ab 1.10.2020 können die Exportnotifizierungen bei der Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien für das Jahr 2021 vorgenommen werden für mehr bitte anmelden
In der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien erhalten die Anhänge I und V neue Einträge für mehr bitte anmelden
Unternehmen, die Ausfuhren gefährlicher Chemikalien planen, können in der Datenbank prüfen, ob eine „Special RIN“ statt einer Exportnotifizierung genügt für mehr bitte anmelden
Noch bis Mitte Juli sind Einsprüche gegen die geplanten Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien möglich für mehr bitte anmelden
ECHA: Auch nach dem Brexit werden die Unternehmen des Vereinigten Königreichs die EU-Chemikaliengesetzgebung einhalten für mehr bitte anmelden
Exportnotifizierungen für 2020 können weiter bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht werden, werden allerdings nicht vor Mitte Dezember 2019 bearbeitet für mehr bitte anmelden