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Schwerpunkt des Monats Oktober 2015

Ladungssicherung

Titel GG 10_2015 Container 1200

© Foto: Daniela Schulte-Brader

Alle spielen, aber keiner weiß, nach welchen Regeln der andere spielt. Beziehungsweise ist niemand zufrieden damit. Das geschieht überall, aber bei dem Thema Ladungssicherung hält sich dieser Zustand sehr hartnäckig.

Woran liegt das? Der Gesetzgeber erwartet schlicht eine „ausreichende" Ladungssicherung. Aber er überlässt es anderen, diese Anforderung zu konkretisieren. Die Transporteure wiederum überlassen die konkrete Umsetzung den Mitarbeitern an der Rampe. Dazwischen prüfen, testen und rechnen Organisationen, Verbände, Ingenieure und Sachverständige national wie international, um die richtigen Formeln für alle möglichen Ladegüter herauszubekommen. Der Anwender, im überwiegenden Fall ein Fahrer, kann mit diesen Formeln allerdings meist nichts anfangen, denn was soll er beispielsweise mit einem Reibbeiwert auf zwei Stellen hinter dem Komma?

Er hat auch nichts mit wissenschaftlichen Bewertungen am Hut, mit denen Regeln widersprochen wird, wie aktuell dem neuen Blatt 18 der VDI-Richtlinien für Weichverpackungen.

Organisatorische Defizite

Die Lösung? Zuallerst organisatorische Mängel im Unternehmen beseitigen. Alle Verantwortlichen setzen sich zusammen, packen für ihre Ladungen den Rechner aus und schreiben für das Verladepersonal eine Verladeanweisung, in der im Prinzip keine Zahlen vorkommen, sondern eher die Anzahl von Gurten in soundsoviel Abständen. Außerdem: In Schulungen plakativ zeigen, was geht und was nicht. Wenn beispielsweise niedergezurrt werden soll, dann ausschließlich in Verbindung mit Antirutschmatten, die zuvor auf der noch leeren Ladefläche  ausgelegt worden sind. Dann wird der Zurrgrad zur Nebensache.

Daniela Schulte-Brader

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