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Schwerpunkt des Monats März 2024

Gefahrgut-Logistik

Container Hoyer 1200

© Foto: Rudolf Gebhardt/TECVIA GmbH

Zwar fallen Wechselbrücken laut Abschnitt 1.2.1 ADR unter den Begriff Container, doch nehmen sie dabei eine Sonderstellung ein: Um die Behälter aufzuladen, wird weder zusätzliches Equipment noch entsprechendes Bedienpersonal benötigt. Es genügt, wenn der Fahrer sein abgesenktes Lkw-Chassis passgenau unter die Brücke fährt, das Fahrzeug anliftet, die Twistlocks verriegelt und die Stützbeine hochklappt und sichert.

Dennoch liegen diejenigen falsch, die den Fahrer deshalb zugleich als „Verlader“ betrachten. Denn die Pflicht zur Kon­trolle, ob eine Wechselbrücke auf dem Chassis gesichert wurde, obliegt laut Paragraf 29 (1) GGVSEB neben dem Fahrer ausdrücklich auch dem verladenden Unternehmen (siehe den Beitrag „Brücke, wechsle dich“).

Anders als Wechselaufbauten besitzen ISO-Container zwar keine Stützbeine, doch können sie gestapelt und – da wesentlich stabiler – im Seeverkehr verwendet werden. Um sie vor und nach ihrem Einsatz sicher zu lagern, bieten Containerdepots an den unterschiedlichsten Standorten in ganz Deutschland ihre Dienste an. Diese gehen teilweise weit über die bloße Abstellung der Behälter hinaus (siehe „Große Spannbreite“).

Auf der organisatorischen Ebene können Managementsysteme einen wichtigen Beitrag zu mehr Transportsicherheit leisten. Zu den bekanntesten gehören sicherlich die Systeme nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001, 45001 und 50001. Firmeninterne Managementsysteme helfen dabei, vorgegebene Ziele mit dem bestmöglichen Einsatz der notwendigen Mittel zu erreichen („der effiziente Weg zum Ziel“).

Mehr Sicherheit durch höhere Kompetenz der Beteiligten im Gefahrgut-Lufttransport will auch das Ausbildungskonzept CBTA erreichen. Allerdings wird immer wieder Kritik an der Umsetzung des CBTA-Modells in der Praxis laut („Erhebliche Bedenken“).

Rudolf Gebhardt, Redakteur, fokus GEFAHR/GUT