Unternehmensbezogene Straftaten und Bußgeldverfahren sind teuer: Sie kosten Geld, Ansehen und Zeit. Und sie belasten nicht nur die einzelnen Betroffenen, sondern vor allem das dahinter stehende Unternehmen. Sicher ist demnach der, der möglichst im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften handelt, sich „compliant“ verhält.
Für den Gefahrgutbereich ist das eigentlich ein alter Hut, denn das fortlaufend sich ändernde Recht hat die Unternehmen schon immer gezwungen, den Vorschriften große Aufmerksamkeit zu schenken und jeden genannten Verantwortlichen ins Boot zu holen. Welche Bedeutung muss man also dem Umstand beimessen, dass das Schlagwort „Compliance“ seit einigen Jahren verstärkt die Runde macht?
Mit einem Wort: große. Zum einen werden in den verschiedenen Managementsystemen wie der ISO 14001 (Umweltschutz) oder der zu erwartenden ISO 45001 (Arbeitsschutz) konkrete Anforderungen nach Prüfung und Umsetzung relevanter Vorschriften gefordert.
Zum anderen greifen staatliche Organe immer häufiger zu Maßnahmen, die überhaupt nicht mehr den unmittelbaren Verursacher einer Straftat oder einer bußgeldbewehrten Tat treffen sollen, sondern die Unternehmensspitze – mit Mitteln wie der Gewinnabschöpfung.
Und es wirkt: Die Unternehmen reagieren nach und nach mit einer besseren Organisation im eigenen Betrieb, die auch den Zulieferer oder den Lieferanten nicht vergisst. Criminal-Compliance-Programme, die dazu dienen, Risikofaktoren im Unternehmen zu entdecken und die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass sich strafrechtlich relevante Risiken verwirklichen, nehmen an Beliebtheit zu. Höchste Zeit, dass auch wir uns dem Thema widmen.
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