Zu hohe Standkosten für verunfalltes Hybridfahrzeug
Für ein isoliert abgestelltes Elektroauto dürfen höhere Standkosten erhoben werden, aber nicht dauerhaft.
©Foto: SvenSimon/FrankHoermann | Picture AllianceIm September 2023 wurde ein Abschleppunternehmen damit beauftragt, ein verunfalltes und nicht mehr fahrbereites Hybridfahrzeug abzuschleppen. Das Fahrzeug wurde auf einem Betriebshof aufgrund möglicher Brandgefahr der Lithium-Ionen-Batterie mit einem großen Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden abgestellt. Rund ein Jahr verblieb das Hybridauto auf dem Parkplatz, worauf das Abschleppunternehmen von der Halterin für die Standzeit über 44.000 Euro verlangte. Rund 5.500 Euro wurden von der Haftpflichtversicherung es Unfallgegners übernommen. Die Forderung über den restlichen Betrag in Höhe von rund 38.500 Euro hielt die Halterin für zu hoch und klagte gegen das Abschleppunternehmen.
Das Landgericht Koblenz befand die aufgerufenen Kosten für den Quarantänestellplatz für überhöht (Urt. v. 21.05.2026, Az. 26 O 30/23). Der Abschleppdienst durfte für die ersten fünf Tage die Kosten für den isolierten Stepplatz berechnen. Ab dann können beschädigte Elektro- oder Hybridfahrzeuge wieder konventionell gelagert werden, sofern kein Ereignis an der Batterie aufgetreten ist. Das Risiko sei unmittelbar nach dem Unfall am größten, so das Gericht.
Dem Gericht sprach dem Abschleppunternehmen für die anschließende Standzeit einen Betrag von rund 7.500 Euro zu, und damit deutlich weniger als verlangt.
Fazit: Für verunfallte und abgeschleppte E- oder Hybridfahrzeuge dürfen für einen Quarantäneplatz höhere Kosten abgerufen werden. Diese Maßnahme darf aber nicht zur Dauerlösung werden. (gg/tm)
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