IMO

International Maritime Organization
Internationale Seeschifffahrtsorganisation, Herausgeber des IMDG-Codes. (IMO, 4 Albert Embankment, London SE1 7SR, Vereinigtes Königreich).
www.imo.org

IMO-Erklärung

Beförderungsdokument für gefährliche Güter im Seeverkehr
nach § 6 GGVSee

Abonnenten können die IMO-Erklärung im Beförderungspapier-Generator erstellen. Er erfüllt folgende grundsätzliche Aufgaben:

  • Erfassung aller notwendigen Pflichtangaben zum jeweiligen Transportvorgang. Diese werden teils aus dem Datenbestand der Anwendung erfüllt und können weitere Eingaben des Nutzers erfordern.
  • Erfassung aller freiwilligen Angaben zum jeweiligen Transportvorgang. Diese werden in die IMO-Erklärung übernommen.
  • Automatische Prüfung der Trennregeln je nach transportierten Gefahrgütern unter Anwendung des IMDG-Codes.
  • Automatische Bereitstellung/Abfrage von stoffspezifischen Sonderverordnungen
  • Erstellung einer IMO-Erklärung für den Transport (PDF)

Momentan unterstützt der Generator keine Explosivstoffe. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs finden Sie beim Generator hinterlegt im "?"-Button.

IMSBC-Code

International Maritime Solid Bulk Cargoes Code
Internationaler Code für die Beförderung von Schüttgut über See

Innenauskleidung

Eine schlauchförmige Hülle oder ein Sack, die/der in eine Verpackung, einschließlich Großverpackung oder Großpackmittel (IBC), eingesetzt wird, aber nicht ein Bestandteil davon ist, einschließlich der Verschlussmittel für ihre/seine Öffnungen.

Innengefäß

Gefäß, das eine Außenverpackung erfordert, um seine Behältnisfunktion zu erfüllen.

Innenverpackung

Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist.

Inspektionsstelle

Eine von der zuständigen Behörde zugelassene unabhängige Inspektions- und Prüfstelle.

ISO(-Norm)

Von der International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung) (ISO, 1, rue de Varembé, CH-1204 Genf 20) veröffentlichte internationale Norm.
www.iso.org