ICAO-TI

09.03.2016 Meldung

Ergänzung der ICAO-T.I.: Lithiumbatterien nur noch in Frachtflugzeugen

Die Luftfahrtorganisation ICAO hat zwei Addenda veröffentlicht, die das Verbot von Lithiumbatterien in Passagierflugzeugen auch in den Technical Instructions aufnehmen
Flugzeug Fracht Laderaum 1200

Auch die ICAO-T.I. legen nun fest, dass Lithiumbatterien nur in Frachtmaschinen befördert werden dürfen.

©Foto: Fredrik von Erichsen/Picture Alliance/dpa

Die Internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat das Addendum Nr. 4 sowie ein Addendum zum Supplement der Technical Instructions veröffentlicht. Beide Dokumente ergänzen die Regeln für die Beförderung von Lithiumbatterien in Fracht- und Passagiermaschinen.

So erhält das Supplement ein neues Kapitel 4 in Form einer kurzen Zusammenfassung des Verbots, Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien als Fracht in Passagierflugzeugen zu befördern. Das Addendum Nr. 4 listet die mit dem Verbot ebenfalls erforderlichen Anpassungen in den Kapiteln 3.2, 3.3 und 4.11 der ICAO-T.I. auf.

Auch das deutsche Luftfahrt-Bundesamt LBA hat im Hinblick auf den Entschluss der ICAO eine Information zum Verbot von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen (Link nicht mehr aktiv) veröffentlicht. (gg/gh)

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