Ergänzung der ICAO-T.I.: Lithiumbatterien nur noch in Frachtflugzeugen
Die Internationale Luftfahrtorganisation ICAO hat das Addendum Nr. 4 sowie ein Addendum zum Supplement der Technical Instructions veröffentlicht. Beide Dokumente ergänzen die Regeln für die Beförderung von Lithiumbatterien in Fracht- und Passagiermaschinen.
So erhält das Supplement ein neues Kapitel 4 in Form einer kurzen Zusammenfassung des Verbots, Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien als Fracht in Passagierflugzeugen zu befördern. Das Addendum Nr. 4 listet die mit dem Verbot ebenfalls erforderlichen Anpassungen in den Kapiteln 3.2, 3.3 und 4.11 der ICAO-T.I. auf.
Auch das deutsche Luftfahrt-Bundesamt LBA hat im Hinblick auf den Entschluss der ICAO eine Information zum Verbot von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen (Link nicht mehr aktiv) veröffentlicht. (gg/gh)
© Copyright 2024 Gefahrgut-Online
Diskutieren Sie mit