Rücknahme Akkus: Offen und gut sichtbar
Andreas Back, Leiter Qualitätsmanagement und Umwelt bei der Hornbach-Baumarkt AG.
©Foto: HornbachWie kommen Sie Ihrer Rücknahmepflicht für gebrauchte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien nach?
Andreas Back: Wer in Deutschland Batterien vertreibt, ist seit Juni 2009 gesetzlich verpflichtet, den Verbraucher durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass gebrauchte Batterien und Litium-Ionen-Akkus an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können.
Wir nehmen diese Pflicht sehr ernst und haben Kartons und Fässer für die Entsorgung mit den notwendigen Hinweisen offen und gut sichtbar in unmittelbarer Nähe des Hauptkundenstroms aufgestellt. Um unserer Hinweispflicht zu genügen, weisen wir zudem unsere Kunden beim Kauf von Elektrogeräten und Batterien darauf hin, dass verbrauchte Akkus und Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Am 23. Oktober 2015 wurde das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten verkündet. Wie hat Hornbach hierauf reagiert?
Wir nehmen schon seit über vier Jahren E-Geräte freiwillig zurück. Die Rücknahme und der Entsorgungsprozess sind deshalb bei uns bereits Routine. Um die Rücknahme zusätzlich zu pushen, bekommen unsere Kunden bei Rückgabe von Elektro-Altgeräten in gewissen Zeiträumen eine Gutschrift in Höhe von 25 Euro, welche beim gleichzeitigen Kauf eines entsprechenden Neugerätes eingelöst werden kann.
Mit welchem Entsorgungspartner kooperieren Sie bei der Entsorgung der E-Altgeräte?
Hierzu hat der BHB (Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V., Köln) mit dem VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V., Berlin) eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Gemäß dieser können alle Baumarktbetreiber mit den in Frage kommenden kommunalen Entsorgern zusammenarbeiten. Wir sammeln die Altgeräte im Baumarkt in Paloxen, Gitterboxen und Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen in speziellen Boxen beziehungsweise Spannringdeckel-Fässern. Sind sie voll, benachrichtigen wir den jeweiligen kommunalen Entsorger, mit der Bitte um Abholung.
Mit welchem Entsorgungspartner kooperieren Sie bei der Entsorgung der Batterien beziehungsweise Lithium-Akkus?
Im Bereich Batterien und Li-Akkus arbeiten wir mit der GRS zusammen. Sie übernimmt für uns den gesamten Entsorgungsablauf. Zur Entsorgung haben wir die grünen Fässer und Pappboxen der GRS für unsere Kunden aufgestellt.
Wie läuft die Entsorgung von E-Geräten mit Lithium-Akkus bei Hornbach konkret ab?
Bei Elektrogeräten, wie Akkubohrmaschinen, wird der einzelne Ersatzakku über die GRS entsorgt und das E-Gerät, zusammen mit dem montierten Akku, über den kommunalen Entsorger. Dort werden dann die Akkus fachmännisch entnommen. Die wenigen Litium-Großakkus (> 500 Gramm), wie sie zum Beispiel bei uns in E-Rasenmähern anfallen, werden in speziellen Fässern der GRS gesammelt und über diese auch entsorgt.
Damit hier die Akkus auch in die richtigen Sammelboxen gelangen beziehungsweise die E-Geräte mit Akkus vorschriftsmäßig entsorgt werden, bekommen unsere Mitarbeiter turnusmäßig von einem Spezialisten unseres Hauses Mitarbeiterschulungen und zusätzlich Informationsmaterial gestellt.
Wie wird das Entsorgungssystem von den Kunden angenommen?
Von den meisten unserer Kunden wird das Entsorgungsangebot bereitwillig angenommen. Auch bringen viele Kunden beim Kauf von neuen Elektrogeräten die alten zum Vergleich mit in den Markt. Dies geschieht überdurchschnittlich oft bei Leuchtmitteln. Haben sie das passende gefunden, entsorgen sie das alte gleich bei uns. Bei E-Geräten ist es ähnlich.
Vielen Dank!
Das Gespräch führte Fachjournalist Marcel Schoch
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