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Kennzeichnung

18.12.2024 Meldung

EU-Parlament: Änderung bei Gemischen mit Isocyanaten

Im Amtsblatt der Europäischen Union wird auf eine Änderung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen von Isocyanaten hingewiesen.
EU-Fahnen Europäische Union

Das EU-Parlament hat eine Änderung bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Isocyanat-Gemischen beschlossen. 

©Foto: picture alliance / Daniel Kalker

Das Europäische Parlament hat in seinem Amtsblatt eine Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit Isocyanaten hingewiesen.

Unter der Nummer 2.4 "Isocyanhaltige Gemische" auf Seite 143 heißt es nun: Sofern nicht schon auf dem Kennzeichnungsetikett der Verpackung angegeben ist "EUH204 - Enthält Isocyanate. Kann allergische Rektionen hervorrufen", müssen Gemische, die Isocyanate enthalten, diesen Hinweis haben.

Durch diese Berichtigung kommt es zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Hier geht es zur Berichtigung. (gg/tm)

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