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02.03.2022 Meldung

Besonderheiten der gefahrgutspezifischen Haftungsregelungen

In einem Online-Seminar am 8. März stellt der Sachverständige Prof. Dr. Norbert Müller die zivilrechtlichen Haftungsregelungen vor und erläutert sie.
Unfall Schutzanzug Bergungsfass Feuerwehr 1200

Schäden unter Beteiligung gefährlicher Güter sind zwar selten, aber oft recht hoch.

©Foto: Picture Alliance ZB_Bernd Wüstneck

Wegen der hohen Dichte an Regelungen sind Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter selten. Allerdings dürfte bei einem Schaden unter Beteiligung gefährlicher Güter ein überdurchschnittliches Ausmaß zu erwarten sein. Insofern sollte die Kenntnis der spezialrechtlichen Vorschriften für die Haftung für Schäden beim Versand und bei der Gefahrgutbeförderung für die Beteiligten von großem Interesse sein.

Im Online-Seminar "Zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung gefährlicher Güter" der Redaktion fokus GEFAHR/GUT stellt Prof. Dr. Norbert Müller am 8. März 2022 von 10 bis 11.30 Uhr die gefahrgutspezifischen zivilrechtlichen Haftungsregelungen vor und erläutert sie. Dabei unterscheidet der Sachverständige zwischen der innervertraglichen Haftung, wenn also der Schaden bei einer der beiden Vertragsparteien entstanden ist, und der außervertraglichen Haftung, wenn also der Schaden bei einem Dritten entstanden ist („Drittschadenhaftung“).

Die Teilnahmegebühr beträgt 79 Euro plus MwSt. Für Abonnenten des Arbeitspaketes fokus GEFAHR/GUT ist das Online-Seminar kostenlos, es ist jedoch vorab eine Registrierung erforderlich. Weitere Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen werden mit einem Sonderpreis von 49 Euro plus MwSt. berechnet. (gg/gh)

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