Änderung der SV 405 beschlossen
Die geänderte Sondervorschrift 405 betrifft auch UN 3556.
In seiner 66. Sitzung vom 30.06. bis 04.07.2025 hat das UN-Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods eine Änderung der Sondervorschrift 405 zum 1. Januar 2029 beschlossen. Die Änderung betreffend der UN-Nummern 3556, 3557 sowie 3558 lautet wie folgt: "Unpacked vehicles are not subject to the marking and labelling requirements of chapter 5.2".
Somit müssen Fahrzeuge der UN 3556, 3557 und 3558 nur noch dann gekennzeichnet und bezettelt werden, wenn sie verpackt sind. Die Verpackungsanweisung P 912 schreibt das nur für Fahrzeuge der UN-Nummern 3556, 3557 und 3558 mit einer "Einzelnettomasse" von weniger als 30 kg vor. Die Formulierung mit der doppelten Negation wurde als unglücklich empfunden.
Das ADR hat die SV 405 in der SV 666 e) umgesetzt; diese ist in Deutschland und im Verkehr mit Frankreich durch die multilaterale Vereinbarung M363 in ihrer Anwendung ausgesetzt und muss nun an die geänderte SV 405 der UN-Empfehlungen angepasst werden. (gg/tm)
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