ADR-Vereinbarungen

06.06.2016 Meldung

Niederlande zeichnen M292

Die multilaterale Vereinbarung regelt die Beförderung stark beschädigter Lithiumbatterien gemäß Sondervorschrift 376
Niederlande Autobahn 1200

Die Vereinbarung über stark beschädigte Lithiumbatterien gilt nun auch in den Niederlanden.

©Foto: Ton Koene/Picture Alliance

Auch die Niederlande haben die multilaterale Vereinbarung M292 unterzeichnet. Kurz gefasst legt die Vereinbarung fest, dass gemäß Sondervorschrift 376 stark beschädigte Lithiumbatterien nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden dürfen. Diese Behörde (in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM) darf allerdings auch die Genehmigung der Behörde eines Nicht-ADR-Staates anerkennen, wenn sie in Übereinstimmung mit den internationalen Gefahrgutregelwerken erstellt wurde. Die M292 läuft am 1. Januar 2017 aus.

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