Lithiumbatterien

25.11.2015 Meldung

Fachkonferenz Lithiumbatterien: Komplette Transportkette

Im Straßentransport gibt es keine Erleichterungen, im Luftverkehr sind sogar weitere Beschränkungen geplant. Und was ist bei der Lagerung zu beachten? Die Fachkonferenz Lithiumbatterien gibt Antworten auf drängende Fragen.
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Auch das Thema E-Mobilität sorgt für ein starkes Mengenwachstum bei Lithiumbatterien.

©Foto: Arno Burgi/dpa

Hersteller, Händler, Logistikdienstleister und Entsorger von Elektrogeräten müssen derzeit viel aushalten. So ist das neue Elektrogesetz im Bundesgesetzblatt am 23. Oktober veröffentlicht worden, mit umfangreichen Auflagen zur Rücknahme im Handel und Hinweisen auf das Abfall- und Gefahrgutrecht. Die massenhafte Verwendung von Lithiumbatterien in Elektrogeräten erschwert die Einführung praktikabler, standardisierter Verfahren.

In den Regelungen zum Straßentransport sind ebenfalls kaum Erleichterungen in Bezug auf Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation zu erwarten, im Luftverkehr sind weitere Einschränkungen geplant.

Dem gegenüber stehen wenige gesetzliche Regelungen bei der Lagerung. Stellvertretend treten die Sachversicherer mit strengen Auflagen auf.

Standards und Lösungsvorschläge sind gefragt. Auf der schon traditionellen Fachkonferenz LIthiumbatterien, veranstaltet von der Redaktion Gefahr/gut, treffen sich am 19. Januar 2016 in Frankfurt die Branchenvertreter und verantwortliche Behördenvertreter, um die Transportvorschriften der verschiedenen Verkehrsträger sowie Fragen zu Verpackungen, Lagerungen, Rücknahmen und Entsorgung unter die Lupe zu nehmen. (gg/dsb)

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