Elektroaltgeräte

06.06.2017 Meldung

EAG-Entsorgung: M 31 A aktualisiert

Mit zwei redaktionellen Änderungen wird die Neufassung der M 31 A zu den Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aktualisiert.
Depotcontainer Abfall EAG 1200
Der Transport und Entladung von Altgeräten sollten möglichst nicht zu einer Beschädigung der Geräte führen, fordert die M 31 A. Zudem seien die gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu beachten.
©Foto: bifa Umweltinstitut
Die Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Mitteilung 31A vom 31. Januar 2017 über regelkonforme Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräte mit zwei redaktionellen Änderungen in den Kapiteln 2.3 und 2.4.2 am 31. Mai aktualisiert.
Die Mitteilung dient laut Vorwort der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen, unter anderem auch des Gefahrgutrechts, mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs. Sie wendet sich an Vollzugsbehörden, Hersteller, deren Bevollmächtigte, Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, die Betreiber von Sammel- und Rücknahmestellen für EAG sowie die Betreiber von Anlagen für die Lagerung und Behandlung der EAG und darüber hinaus an Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Abfallbeförderer, Abfallmakler, Abfallverwerter, Gutachter und Sachverständige.
Hinweis: Der Technische Teil der M31 aus dem Jahr 2009 hat noch Gültigkeit, bis die LAGA-Mitteilung 31B vorliegt. Der Entwurf dazu befindet sich noch in der Anhörungsphase. (gg/dsb)
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