V 17

VA

Verpackungsanweisung

Vakuumventil

Eine selbsttätige druckabhängige federbelastete Einrichtung zum Schutz des Tanks gegen einen unzulässigen inneren Unterdruck.

VAwS

Verordnung über Anlagen zum Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Bem.: Wurde zum 1. August 2017 ersetzt durch die AwSV.

VbF

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
ersetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV

VCH

Verband Chemiehandel e.V., Köln
Neben der Lobbytätigkeit für die Chemiehandelsbranche versteht sich der Verband in erster Linie als Service- und Informationszentrale für seine Mitglieder. Die klassischen Themen dabei sind Lagerung und Umschlag von Chemikalien mit den dazugehörigen Gesetzen und Verordnungen: Chemikalien- und Arbeitsschutzrecht, Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen, weiter der Bereich Transport gefährlicher Güter und schließlich der Umweltschutz einschließlich der Kreislaufwirtschaft.
www.vch-online.de

VCI

Verband der Chemischen Industrie e. V., Frankfurt/Main
Der VCI vertritt nach eigenen Angaben die wirtschaftspolitischen Interessen von rund 1650 Chemieunternehmen in Deutschland.
www.vci.de

VDSI

Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit
(vorm. Verein deutscher Sicherheitsingenieure)
www.vdsi.de

Verbrennungsheizgerät (ADR)

Eine Einrichtung, die unmittelbar einen flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verwendet und keine Abwärme des Antriebsmotors des Fahrzeugs aufnimmt. (ADR)

Verlader

Das Unternehmen, das
a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug (ADR)/einen Wagen (RID) oder einen Container verlädt oder
b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug (ADR)/einen Wagen (RID) verlädt oder
ein Fahrzeug oder einen Wagen in oder auf ein Schiff verlädt (ADN).
Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmitelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderugn übergibt oder selbst befördert.
(Quelle: GGVSEB)

Verpacker

Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) einfüllt und gegebenenfalls die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet. (Quelle: ADR)
Verpacker ist auch das Unternehmen, das gefährliche Güter verpacken lässt oder das Versandstücke oder deren Kennzeichnung oder Bezettelung ändert oder ändern lässt. (Quelle: GGVSEB)